Hausordnung

Wir wünschen allen Gästen einen angenehmen und segensreichen Aufenthalt in unserem Gebäude.

Großes zeitliches aber auch finanzielles Engagement vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter haben zum Erhalt und Ausbau unseres Freizeitheims beigetragen.

Wir haben daher für das Freizeitheim einige Hausregeln aufgestellt, die helfen sollen, die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und einen reibungslosen Aufenthalt zu ermöglichen.

Wir möchten Sie bitten, mit dem Haus und der Einrichtung sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen. Eventuell vorhandene Schäden melden sie bitte gleich bei Bezug.

  • Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.
  • Aus hygienischen Gründen bitten wir jeden Gast, die Betten mit seiner eigenen Bettwäsche (bitte keine Schlafsäcke) zu beziehen und Handtücher mitzubringen. Im Notfall kann Bettwäsche gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
  • Das Einhalten der Lebensmittelhygiene ist in der Verantwortung der Mietenden.
  • Der Aufenthalt von Tieren ist im Freizeitheim grundsätzlich verboten.
  • Das Rauchen und der Umgang mit offen Feuer ist im gesamten Gebäude verboten
  • Alkoholgenuss ist im Gebäude und auf dem Gelände nicht gestattet.
  • In unserem Freizeitheim sind Hausschuhe zu tragen.
  • Lagerfeuer ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle und nur unter ständiger Aufsicht gestattet.
  • Für Beschädigungen des Hauses, deren Einrichtungen oder Außenanlagen haften die Verursacher. Im Schadenfall hat der verantwortliche Leiter den Sachverhalt mit dem Hausmeister abzuklären und die Schadensregelung zu übernehmen. Verursachte Schäden werden zu Wiederbeschaffungskosten (Neupreis plus Beschaffungskosten) weiterberechnet.
  • Für Kraftfahrzeuge, Wertsachen, selbstverschuldete oder aus Unachtsamkeit entstandene Unfälle wird keine Haftung übernommen.
  • Kontrollen durch den Vermieter sind zwischen 09.00 und 21.00 Uhr zu akzeptieren.
  • Der Hausmeister oder ein Beauftragter üben das Hausrecht im Auftrage des Trägervereins aus. Diese können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen. Das Hausverbot wird mündlich begründet.

    Endreinigung
  • Die Hausreinigung übernehmen wir vom Heim. Dafür zahlt die Gruppe den aktuellen Satz von 150,- EUR. 
  • Die Küche ist grundsätzlich von der Gruppe zu reinigen. Sie sorgen mit Ihrer Gruppe lediglich für die Leerung der Müllbehälter und verlassen alle benutzten Räume besenrein. Die Mülltrennung ist zu beachten.

Wünsche und Anregungen für das Haus nehmen wir gerne entgegen.

Die Beachtung dieser Hausordnung wird sicherlich zu einem schönen Aufenthalt in unserem Haus beitragen. Dadurch, dass wir jeder Gruppe bzw. Klasse unser Haus weitgehend eigenverantwortlich zur Verfügung stellen, bringen wir ihr großes Vertrauen entgegen. Wir bitten, dieses Vertrauen durch Mitverantwortung und Sorgfalt gegenüber dem Haus und seinen Einrichtungen zu erwidern. Dafür bedanken wir uns im Voraus.

Der Vorstand